Privatpersonen

Steuerliche Vergünstigungen durch Absetzbarkeit der Aus- und Weiterbildungskosten beim Jahressteuerausgleich in Form von Werbungskosten.

Unternehmen

Bildungsfreibetrag: bei betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen können bis zu 20% der Weiterbildungskosten geltend gemacht werden
Bildungsprämie: außerbetriebliche Aus- und Weiterbildungen für MitarbeiterInnen können bis zu 6% der Aufwendungen geltend gemacht werden (alternativ zu Bildungsfreibetrag)
Bildungsausgaben: selbständig Erwerbstätige können anfallende Ausbildungskosten steuerlich absetzen.
(Weitere Infos unter: www.bmf.gv.at)