Wir freuen uns Ihre MitarbeiterInnen während der Kurzarbeit mit Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen zu dürfen.
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert die Qualifizierung von ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit mit 60% der Kurskosten bis 31.03.2021 – für arbeitsmarktpolitisch und betrieblich sinnvolle Schulungen.
Wer wird gefördert?
Diese Förderung können alle Arbeitgeber mit einer bereits genehmigten COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe mit Beginn ab 1.10.2020 erhalten.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden. Die Auswahl der Kurse erfolgt durch das Unternehmen. Die Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn der gewählte Kurs als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist, ein vollständiges Angebot des Kursveranstalters (mit Kursinhalten, -zeiten und -kosten) vorliegt und das Begehren grundsätzlich vor Kursbeginn eingebracht wird.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt 60% der anerkennbaren Kurskosten. 40% der Kosten sind vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin zu übernehmen.
Wie lange läuft die Initiative?
Die Schulungskostenbeihilfe kann für Kurse während des Kurzarbeitszeitraums gewährt werden, längstens jedoch bis 31.03.2021. Für Kurse, die über den Kurzarbeitszeitraum hinausgehen, werden die Kosten nach Kalendertagen anteilig abgezogen.
Alle Detailinformationen sind auf der Website des Arbeitsmarktservices unter diesem link zu finden
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